ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
  1. Der Makler verpflichtet sich, die ihm übertragenen Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers zu erfüllen und fachgerecht zu bearbeiten.
  2. Die Provision ist mit Abschluss des Hauptvertrages verdient und nach Zugang der Rechnung fällig. Dasselbe gilt bei Abschluss eines für den Auftraggeber wirtschaftlich gleichwertigen bzw. unerheblich abweichenden Vertrages.
  3. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Zahlung einer Provision auch für den Fall, dass in Bezug auf das im Exposé ausgewiesene Objekt statt des ursprünglich angestrebten Hauptvertrages (z.B. Anmietung) ein Ersatzgeschäft (z.B. Ankauf) zu Stande kommt.
  4. Das Recht des Auftraggebers zur Aufrechnung gegen Provisionsansprüche des Maklers wird ausgeschlossen. Aus genommen hiervon sind unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen des Auftraggebers.
  5. Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer, ist das Recht gemäß 320,273 BGB die Leistung zu-rückzuhalten, ausgeschlossen.
  6. Sollte dem Auftraggeber das Angebot bereits bekannt sein, ist er verpflichtet, dies dem Makler unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt der Informationen in Textform mitzuteilen und die Quelle zu benennen.
  7. Der Makler weist den Auftraggeber darauf hin, dass sämtliche Daten /Informationen über das Kauf-/Mietobjekt aus schließlich auf Angaben des Verkäufers/Vermieters oder anderer auskunftsbefugter Personen beruhen. Eine Haftung des Maklers für fehlerhafte Angaben wird ausgeschlossen.
  8. Etwaige Schadensersatzansprüche gegen den Makler sind ausgeschlossen, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Irrtum und Zwischenverkauf und/oder Vermietung bleiben vorbehalten
  9. Sämtliche dem Auftraggeber mitgeteilten Informationen sind vertraulich zu behandeln und für den Auftraggeber persönlich bestimmt. Die Weitergabe der Informationen an Dritte ist dem Auftraggeber nicht gestattet; im Falle des Vertragsabschlusses durch den Dritten haftet der Auftraggeber in Höhe der entgangenen Provision. Kommt auf Grund der Weitergabe der Informationen ein Hauptvertrag mit einem Familienangehörigen, einer verbundenen Gesellschaft oder einer anderen Gesellschaft, an welcher der Auftraggeber beteiligt ist, zustande, so ist der Auftraggeber weiterhin zur Zahlung der Provision verpflichtet.
  10. Der Makler ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden
  11. Ist der Auftraggeber Kaufmann, wird zwischen ihm und dem Makler München als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart.
  12. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden.
  13. Der Makler hat Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Aufwendungen, die sich unmittelbar aus der Auftragsbearbeitung ergeben, wie z.B. für Inserate, Exposé, Telefon-, Telefax- und Portokosten, etwaige Eingabe kosten ins Internet und ähnliche Kommunikationsdienste sowie Kosten für Besichtigungsfahrten. Gleiches gilt für etwaig entstehende Auslagen für Anforderungen von Register-, Grundbuchauszügen sowie Abschrif-ten aus dem Baulastenverzeichnis o.ä. Der Aufwendungsersatz ist fällig binnen 2 Wochen nach Vorlage eines vom Auftragnehmer erstellten Nachweises. Geleistete Aufwendungen sind auf eine etwaig anfallende Maklerprovision aus diesem Auftrag in vollem Umfang anzurechnen.
  14. Der Auftraggeber willigt ein, dass der Makler Daten, die sich aus den dem Auftragnehmer überlassenen Unterlagen ergeben, erhebt, verarbeitet und nutzt und diese an den Verkäufer/Kaufinteressenten und/oder Vermieter/Mietinteressenten in dem erforderlichen Umfang übermittelt.